Anlagen - Die Anlagen sind Bestandteil des Kollektivvertrages und der Rahmenvereinbarung die Gültigkeit wird jährlich mit dem Abschluß des Kollektivvertrages festgelegt
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Schlagwörter: Eichsfeld Verträge

Anlagen - Die Anlagen sind Bestandteil des Kollektivvertrages und der Rahmenvereinbarung : die Gültigkeit wird jährlich mit dem Abschluß des Kollektivvertrages festgelegt. - 1. Aufl. - Worbis. - 12 S.
Broschüre

Zugangsnummer: 1999/0126
Eichsfeld - Signatur: L 216Anla - Buch