StraFo 2023/01 Strafverteidiger Forum
Zeitschriftenheft

Inhalt:

Aktuell
Wildt: Europa im Überblick

Aufsätze
Burhoff, Die Rechtsprechung zur Abrechnung im Straf- und Bußgeldverfahren, insbesondere nach den Teilen 4 und 5 VV RVG, in den Jahren 2020-2022

von Stetten, Ein Schritt vor, zwei zurück: Die Pflichtverteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren von Amts wegen bei polizeilicher Erstvernehmung des Beschuldigten

Entscheidungen
Verfahrensrecht
StPO § 32a Abs. 1, 3: Wiedereinsetzungsantrag und Einspruch per E-Mail unzulässig
LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 9.11.2022 - 12 Qs 59/22 - S. 15

StPO §§ 32d, 45 Abs. 2: Wiedereinsetzung, wenn das Fristver-säumnis allein auf einem Verschulden des Verteidigers beruht BGH, Beschl. v. 2.11.2022 - 6 StR 413/22 - S. 16

StPO §§ 32d S. 2, 32a Abs. 3; ERW § 4 Abs. 1: Die Übermittlung einer Rechtsmittelschrift mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person genügt dem
Schriftformerfordernis BGH, Beschl. v. 8.9.2022 - 3 StR 251/22 - S. 16

StPO §§ 33a S. 1, 410 Abs. 2: Bei der Berechnung der Tages-satzhöhe ist das Gericht nicht gehalten, die ihm als Beleg vorgelegten Anlagen von Amts wegen nach Abzugspositionen zu durchsuchen
LG Nürnberg Fürth, Beschl. v. 12.12.2022 - 12 Qs 68/22 - S. 17

StPO §§ 105, 304 Abs. 1: Zur Einzelfallprüfung trotz Unterzeichnung des von der Staatsanwaltschaft vorformulierten Durchsuchungsbeschlussentwurfs
LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 7.11.2022 - 12 Qs 49/22 - S. 18

StPO § 121 Abs. 1, Abs. 4: Zur Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft bei besonderer Schwierigkeit und besonderem
Umfang der Ermittlungen
OLG München, Beschl. v. 9.7.2022 - 3 Ws 462/22 H - S. 19

StPO §§ 140 Abs. 1 Nr. 1 u. 4, 141 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 142 Abs. 3:
Keine Beschwer durch die Bestellung eines Pflichtverteidigers
BGH, Beschl. v. 15.11.2022 - StB 51/22 - S. 20

StPO § 140 Abs. 2: Bestellung eines Pflichtverteidigers im
Vollstreckungsverfahren
LG Halle, Beschl. v. 19.9.2022 - 3 Qs 104/22 - S. 20

StPO § 199 Abs. 1; GVG § 76 Abs. 2 S. 1: Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens und Zulassung der Anklage unter Ausschluss der Schöffen
BGH, Beschl. v. 14.9.2022 - 5 StR 215/22 - S. 21

StPO § 261: Zur Inbegriffsrüge bei gerichtlicher Beweiswürdigung von (unvollständigen) Zeugenaussagen
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.11.2022 - 1 Rv 36 Ss 670/22 - S. 22

StPO § 304 Abs. 4 S. 2 Nr. 4: Erfordernis der restriktiven Auslegung
BGH, Beschl. v. 3.11.2022 - StB 46/22 - 25

StPO §§ 304, 305 S. 2, 230 Abs. 2: Von den in § 230 Abs. 2 StPO vorgesehenen Zwangsmitteln ist grundsätzlich zunächst zwingend die polizeiliche Vorführung als das mildere Mittel anzuordnen
LG Essen, Beschl. v. 26.7.2022 - 30 Os-27 Js 1059/20-12/22 - S. 26

VVB Art. 10 Abs. 1; OWiG §$ 62, 108: Zur Erstattungsfähigkeit einer Aktenversendungspauschale
VGH Berlin, Beschl. v. 18.5.2022 - 91/21 - S. 27

StGB § 16 Abs. 2: Ein milderes Gesetz i.S.d. § 16 Abs. 2 StGB ist eine privilegierende lex specialis
BGH, Beschl. v. 19.10.2022 - 4 StR 168/21 - S. 28

StGB § 32: Zu den Anforderungen an eine rechtfertigende Notwehrhandlung durch eine sich verteidigende Person
BGH, Beschl. v. 25.10.2022 - 5 StR 276/22 - S. 30

StGB § 185: Auch für Strafgefangene existiert eine beleidi-gungsfreie Sphäre, in der sie ihre Erlebnisse verarbeiten dürfen
AG Wiesbaden, Beschl. v. 12.8.2022 - 99 Os - 4470 Js 43503/21 - S. 33

StGB § 299 Abs. 1: Eine Unrechtsvereinbarung liegt vor, wenn die Vorteilsgewährung zur Bevorzugung im Wettbewerb nach Vorstellung der Tatbeteiligten geeignet ist
BGH, Urt. v. 6.7.2022 - 2 StR 50/21 - S. 34

RVG § 33: Tritt der Verteidiger im Adhäsionsverfahren dem Antrag mehrerer Adhäsionskläger entgegen, ist für die Gebüh-renberechnung der Gesamtgegenstandswert maßgeblich
BGH. Beschl. v. 7.11.2022 - 6 StR 124/22 - S. 35


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Schlagwörter: Europa Entscheidung Strafverfahrensrecht STrafrecht Strafvollstreckung Einziehung Strafverteidigung Berufsrecht Strafvollzug Gebührenrecht Kostenrecht Ermittlung Verurteilung Staatsanwaltschaft Übermittlung

PH 1150

StraFo 2023/01 : Strafverteidiger Forum. - Bonn : Deutscher Anwaltverlag, 2023. - Seiten 1-36
0947-9252-2023-001 geheftet : EUR 19,90

Zugangsnummer: 00016127 - Barcode: 2-9394144-8-00017968-3
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