Ennigkeit, Ortwin
Um Leben und Tod wie weit darf man gehen, um das Leben eines Kindes zu retten?
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Ein Ermittler trifft die schwerste Entscheidung seines Lebens Ein Kind ist verschwunden, und der Entführer weigert sich auch nach tagelangen Verhören, den Aufenthaltsort des Jungen zu verraten. Die Ermittler, die um das Leben des Kindes fürchten, drohen ihm schließlich Gewalt an, sollte er nicht endlich das Versteck preisgeben. Sie haben zwischen dem Recht des Opfers auf Leben und dem Recht des Täters auf körperliche Unversehrtheit abgewägt - und entschieden. Doch wie weit darf man gehen, um das Leben eines Kindes zu retten? Noch nie hat es einen Fall wie diesen gegeben: Nach tagelangen Vernehmungen hatte Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit auf Weisung des Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner dem Entführer des elfjährigen Jakob von Metzler die "Zufügung von Schmerzen" angedroht, falls er nicht endlich das Versteck des Kindes verrate. Zur tatsächlichen Anwendung von Gewalt kam es nicht, die Drohung genügte. Doch die Hoffnung, den Wettlauf gegen die Zeit zu gewinnen und Jakobs Leben zu retten, erfüllte sich nicht: Magnus Gäfgen hatte den Jungen bereits unmittelbar nach der Entführung getötet. In der Folge entbrannte eine beispiellose rechtspolitische Diskussion über "Folter": In wahren Leserbrieffluten wurden die Ermittler als Helden gefeiert, während sie sich vor Gericht wegen Verletzung der Menschenwürde verantworten mussten. Zum ersten Mal erzählt der Ermittler Ortwin Ennigkeit von der schwersten Entscheidung seines Lebens: Was wiegt schwerer? Die Menschenwürde des Tatverdächtigen oder die Menschenwürde des entführten Kindes?


Weiterführende Informationen


Personen: Ennigkeit, Ortwin Höhn, Barbara

Standort: Onleihe

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Ennigkeit, Ortwin:
Um Leben und Tod : wie weit darf man gehen, um das Leben eines Kindes zu retten? : Heyne, 2011. - 175 S.
ISBN 978-3-641-03947-9

Zugangsnummer: 7001/0820
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