EingruppR Eingruppierungsrecht öffentlicher Dienst ; Textausgabe
Sachliteratur

Auch nach der Tarifreform des öffentlichen Dienstes bleiben die umfangreichen tariflichen Eingruppierungsrichtlinien, die für die tarifgerechte Vergütung maßgeblich sind, zunächst noch in Kraft. Dabei hat die Vergütung nach der tatsächlich ausgeführten Tätigkeit zu erfolgen und nicht nach der vom Arbeitgeber festgelegten Eingruppierung.


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Personen: Cerff, Gabriele

Schlagwörter: Deutschland Eingruppierung Quelle Tarifvertrag Öffentlicher Dienst

EingruppR : Eingruppierungsrecht öffentlicher Dienst ; Textausgabe / mit einer Einf. von Gabriele Cerff. - Sonderausg., 1. Aufl., Stand 1. Januar 2006. - München : Dt. Taschenbuch-Verl., 2006. - XVIII, 766 S. - (dtv ; 5769 : Beck-Texte im dtv; .)
ISBN 978-3-423-05769-1 (dtv) TB : EUR 13.50

Zugangsnummer: 0007636001 - Barcode: 10040034
B 404.2 - Signatur: B 404.2 - Sachliteratur