Dienstanweisung für die mit den Prüfungen der Hauptseilfahrtsanlagen beauftragten Aufsichtspersonen mit
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Dienstanweisung für die mit den Prüfungen der Hauptseilfahrtsanlagen beauftragten Aufsichtspersonen mit maschinentechnischer Vorbildung - Gemäß § 87 Abs. 1 der Bergverordnung für Hauptseilfahrtsanlagen vom 24.6.1957

Zugangsnummer: 00005452
Berggesetzgebung u.a. - Signatur: O 561 - Buch