Dienstanweisung für die mit den Prüfungen der Hauptseilfahrtsanlagen beauftragten Aufsichtspersonen mit
Dienstanweisung für die mit den Prüfungen der Hauptseilfahrtsanlagen beauftragten Aufsichtspersonen mit maschinentechnischer Vorbildung - Gemäß § 87 Abs. 1 der Bergverordnung für Hauptseilfahrtsanlagen vom 24.6.1957
Zugangsnummer: 00005452Berggesetzgebung u.a. - Signatur: O 561 - Buch