Informationen zur politischen Bildung. 306. 1/2010
Kriminalität und Strafrecht. Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht. § 25,1 StGB
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Serie / Reihe: Informationen zur politischen Bildung
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Informationen zur politischen Bildung. 306. 1/2010 : Kriminalität und Strafrecht. Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht. § 25,1 StGB. - Bonn : Bundeszentrale für politische Bildung, 2010. - 66 S. : zahlr. Ill. - (Informationen zur politischen Bildung)
2010
Politik - Zeitschriftenheft