DEUTSCHLAND <BUNDESREPUBLIK>
GRUNDGESETZ FUER DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND VOM 23.5.1949 : MIT ERG.NACH D.STAND VOM 1.12.67
Buch

Das Grundgesetz ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat auf der Grundlage des Entwurfs eines Sachverständigenausschusses (Herrenchiemseer Entwurf) am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Präambel, einem Grundrechtsteil und einem organisatorischen Teil zusammen. In den Artikeln, die im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen stehen, sind die grundlegenden staatlichen System­ und Wertentscheidungen festgelegt. Eine Änderung des Grundgesetzes bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Eine Änderung, welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 GG niedergelegten Grundsätze berührt, ist unzulässig (Art. 79 III GG)


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Personen: DEUTSCHLAND <BUNDESREPUBLIK>

Schlagwörter: Grundgesetz

Interessenkreis: Alle

ST 1.30-38

DEUTSCHLAND :
GRUNDGESETZ FUER DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND : VOM 23.5.1949 : MIT ERG.NACH D.STAND VOM 1.12.67 / HRSG.:BUNDESZENTR.F.POLIT.BILDUNG. - aktualisierte Auflage. - BONN : EIGENVERL., 2017. - 144
kartoniert : 0,00

Zugangsnummer: 2002/1283
Staat, Recht, Politik - Staatslehre - Staats- und Verfassungsrecht - Buch