Greenhouse gas emission trends and projections in Europe 2006
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Zielsetzungen der Europäischen Union (EU-15) zur Minderung der Treibhausgas-Emissionen:
Ausgehend von Artikel 2 der Klimarahmenkonvention konkretisierte 1996 erstmals der Umweltrat die Definition einer ägefährlichen anthropogenen Störungô, mit dem Ziel, die globale Temperaturerhöhung auf 2° Celsius zu begrenzen. Dieses Ziel wurde inzwischen mehrfach bestätigt, so auch im März 2005 vom Umweltrat und vom Europäischen Rat.

Als eine Maßnahmen zur Erreichung ihrer Ziele hat die EU-15 im Jahr 2006 die Verordnung (EG) 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase und die Richtlinie 2006/40/EG über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen erlassen. Neben Emissionsminderungsmaßnahmen wurden auch konkrete Ausstiegsfristen, wie z.B. für Schallschutzfenster und Automobilklimaanlagen, beschlossen.

Der Bericht äGreenhouse gas emission trends and projections in Europe 2006" der Europäischen Umweltagentur (EEA) zeigt, dass die EU mit den bestehenden klimaschutzpolitischen Maßnahmen nur 0,6 % unter dem Niveau des Basisjahrs liegen und sich damit sogar ein leichter Anstieg in den kommenden Jahren abzeichnet. Um das Kyoto-Ziel von minus 8,0 % zu erreichen, muss die EU-15 also erhebliche zusätzliche Anstrengungen erbringen. Die bisher geplanten aber noch nicht umgesetzten Minderungsmaßnahmen haben das Potential, das Emissionsniveau um 4,0 % zu senken.

Weil diese zusätzlichen Maßnahmen nicht ausreichen werden, um die Lücke zum Kyoto-Ziel zu schließen, planen zahlreiche Mitgliedstaaten, einen Teil ihrer Reduktionsverpflichtungen durch flexible Mechanismen und die Anrechnung von Kohlenstoffsenken gemäß dem Kyoto-Protokoll zu erbringen. Das gemeinsame Ziel der EU-15 wird nur erreicht, falls sowohl alle zusätzlichen Maßnahmen zur Emissionsminderung umgesetzt werden als auch flexible Mechanismen und die Anrechnung von Kohlenstoffsenken im geplanten Umfang umgesetzt werden.

Die während der Osterweiterung 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten nehmen nicht am EU-weiten Lastenausgleich teil und haben eigene nationale Kyoto-Ziele von minus 8 % (Estland, Lettland. Litauen, Slowakei, Slowenien und Tschechien) bzw. minus 6 % (Polen, Ungarn). Zypern und Malta bilden hierbei eine Ausnahme: sie gehören nicht zu den Annex 1 Staaten des Kyoto-Protokolls und haben daher keine Minderungsverpflichtungen. Bis auf Slowenien haben alle ehemaligen Ostblockstaaten ihr Reduktionsziel bereits erreicht. Hierzu trugen vor allem Effizienzgewinne bei der Umstellung von der Planwirtschaft zur Marktwirtschaft bei.


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Serie / Reihe: EEA Report

Schlagwörter: Kyoto-Protokoll Klimaanlagen Treibhausgase Berichte Kraftfahrzeuge Richtlinien Klimaänderung Klimaveränderungen EU Kfz Klimarahmenkonvention Temperatur Treibhausgasemissionen Europäische Union Treibhauseffekt, Anthropogener

Interessenkreis: Klimaschutz

C-LK3-142.1

European Environment Agency (EMAS), Copenhagen:
Greenhouse gas emission trends and projections in Europe 2006. - Kopenhagen : Selbstverl., 2006. - 63 S., Diagr., graph.Darst.,Tab. - (EEA Report; 9 / 2006)
ISBN 978-92-9167-885-3

Zugangsnummer: 0000/5177 - Barcode: 01006650
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